All­ge­mei­ne Geschäftsbedingungen

§1 Gül­tig­keit der Bestimmungen

Die Elf­ga­ben UG führt ihre Leis­tun­gen aus­schließ­lich auf der Grund­la­ge die­ser Geschäftsbedingungen aus. Dies gilt auch für alle zukünftigen Leis­tun­gen, falls die AGB nicht noch­mals expli­zit verändert ver­ein­bart wer­den. Abwei­chen­de Bedin­gun­gen bedürfen der Schrift­form und sind nur nach schrift­li­cher Aner­ken­nung durch die Elf­ga­ben UG gültig.

§2 Ver­trags­ab­schluss

Ange­bo­te sind stets frei­blei­bend. Aufträge wer­den mit einer schrift­li­chen Auftragsbestätigung per Brief oder Fax zu den Bedin­gun­gen die­ser AGB ange­nom­men. Mündliche oder per E-Mail ver­ein­bar­te Son­der­be­din­gun­gen bedürfen zu Ihrem Wirk­sam­wer­den der schrift­li­chen Bestätigung per Brief oder Fax.

§3 Ter­min­ab­spra­chen

Frist- und Ter­min­ab­spra­chen sind grundsätzlich schrift­lich fest­zu­hal­ten bzw. zu bestätigen. Die Auf­traggeber erken­nen die Beweis­kraft durch­ge­hen­der E-Mail-Korrespondenz an.

§4 Ver­bind­lich­keit eines Auftrags

Für einen online, per Bestell­for­mu­lar oder Anfra­ge per E-Mail vom Auf­trag­ge­ber erteil­ten Auf­trag an die Elf­ga­ben UG wird dem Auf­trag­ge­ber per E-Mail eine Bestätigung zuge­sandt. Bei die­ser Bestätigung hat der Auf­trag­ge­ber den Inhalt auf Rich­tig­keit zu überprüfen, dann hand­schrift­lich zu unter­schrie­ben und ggf. mit Fir­men­stem­pel zu ver­se­hen an die Elf­ga­ben UG auf dem zu sen­den. Mit Zusen­dung der Auftragsbestätigung durch den Auf­trag­ge­ber wird die Bestel­lung für die­sen ver­bind­lich, d. h., für die Erbrin­gung der ver­ein­bar­ten Dienst­leis­tun­gen ist der Preis laut Ange­bot zu entrichten.

§5 Auf­trags­ab­lauf und Garantievereinbarung

Nach Erhalt der schrift­li­chen Auftragsbestätigung vom Auf­trag­ge­ber nimmt die Elf­ga­ben UG die Arbeit auf und fer­tigt die ver­ein­bar­te Textbearbeitung/-erstellung an bzw. erstellt inner­halb der ver­ein­bar­ten Frist einen ent­spre­chen­den Mus­ter­ent­wurf. Die bear­bei­te­ten Tex­te bzw. Web­sei­ten wer­den dem Auf­trag­ge­ber zur Prüfung und Abnah­me zur Verfügung gestellt. Der Auf­trag­ge­ber hat das Recht, nach Ein­sicht­nah­me der Text­be­ar­bei­tung bzw. des ers­ten Ent­wurfs Änderungen/Nachbesserungen zu ver­lan­gen oder kann (bei abso­lu­tem Nicht­ge­fal­len des Erst­ent­wurfs) ein Zweit­mus­ter for­dern. Darüber hinausführende Änderungswünsche bewir­ken eine Abrech­nung des ent­ste­hen­den Zusatz­auf­wands auf Stun­den­satz­ba­sis der aktu­el­len Preisliste.

§6 Pflich­ten und Haf­tung des Auftraggebers

Der Auf­trag­ge­ber ist ver­pflich­tet, das für Gra­fik­de­sign zur Verfügung gestell­te Mate­ri­al auf even­tu­ell bestehen­de Urheber- und Copy­right­rech­te zu überprüfen und even­tu­ell not­wen­di­ge Erlaub­nis­se zur Ver­wen­dung hierfür ein­zu­ho­len. Etwa­ige Ansprüche wegen Urheberrechts‐ und Copyright‐Verletzungen gehen voll zulas­ten des Auf­trag­ge­bers. Davon aus­ge­nom­men sind Bil­der und Skrip­te, die die Elf­ga­ben UG beschafft hat. Die Ver­ant­wor­tung für even­tu­el­le Text­in­hal­te oder sons­ti­ge Veröffentlichungen trägt allein der Auf­trag­ge­ber. Der Auf­trag­ge­ber stellt die Elf­ga­ben UG von allen Ansprüchen frei, die Drit­te gegen sie stel­len wegen eines Ver­hal­tens, für das der Auf­trag­ge­ber nach dem Ver­trag die Ver­ant­wor­tung bzw. Haf­tung trägt. Er trägt die Kos­ten einer etwa­igen Rechtsverfolgung.

§7 Ver­gü­tung

Die Vergütung für die erbrach­ten Dienst­leis­tun­gen (Kor­rek­tur, Tex­terstel­lung, Entwürfe, Rein­zeich­nun­gen, Pro­gram­mie­rung etc.) sowie die Gewährung der Nut­zungs­rech­te erfolgt auf Grund­la­ge der jeweils gültigen Preis­lis­te bzw. des im Ange­bot zugrun­de geleg­ten Honorars.

§8 Fäl­lig­keit der Ver­gü­tung, Abnahme

Die Vergütung ist nach Abnah­me der erbrach­ten Leis­tung fällig. Die Elf­ga­ben UG stellt nach erfolg­ter Abnah­me durch den Auf­trag­ge­ber eine ent­spre­chen­de Rech­nung aus, wel­che inner­halb von 10 Werk­ta­gen nach Rech­nungs­da­tum ohne Abzug zu zah­len ist.

§8a Die Abnahme

hat inner­halb einer nor­ma­len Frist (in der Regel ist von maxi­mal einer Arbeits­wo­che, d. h., 5 Arbeits­ta­gen, aus­zu­ge­hen) zu erfol­gen und darf nicht aus gestalterisch-künstlerischen Gründen ver­wei­gert wer­den. Im Rah­men des Auf­trags besteht Gestal­tungs­frei­heit. Falls eine Abnah­me nach Mah­nung durch

die Elf­ga­ben UG auch nach maxi­mal 10 Arbeits­ta­gen nach Entwurfsübermittlung nicht durch den Auf­trag­ge­ber erfolgt ist, gilt der Ent­wurf als abge­nom­men und wird in Rech­nung gestellt.
§8b Eine Nicht­ab­nah­me der rekla­mier­ten Kor­rek­tur bzw. des Zweit­ent­wurfs, in Ver­bin­dung mit einem Auftragsrücktritt, ent­bin­det den Auf­trag­ge­ber nicht von sei­ner ver­bind­lich erteil­ten Bestel­lung, d. h., die Elf­ga­ben UG behält den Vergütungsanspruch für bereits begon­ne­ne / geleis­te­te Arbei­ten und das Recht auf Scha­den­er­satz wegen Nichterfüllung.

§8c Bei Zahlungsverzug

kann die Elf­ga­ben UG Ver­zugs­zin­sen in Höhe von 6% über dem jewei­li­gen Basis­zins­satz der Europäischen Zen­tral­bank p.a. ver­lan­gen. Die Gel­tend­ma­chung eines nach­ge­wie­se­nen höheren Scha­dens bleibt davon eben­so unberührt wie die Berech­ti­gung des Auf­trag­ge­bers, im Ein­zel­fall eine nied­ri­ge­re Belas­tung nachzuweisen.

§9 Zah­lungs­be­din­gun­gen

Die ver­ein­bar­te Vergütung ist ent­spre­chend der jeweils gültigen Preis­lis­te, abge­ge­be­ner indi­vi­du­el­ler Ange­bo­te oder getrof­fe­ner, schrift­li­cher Son­der­ver­ein­ba­run­gen inner­halb von 10 Werk­ta­gen nach Rech­nungs­da­tum rein net­to ohne Abzüge fällig.

§10 Gewähr­leis­tung, Mängel

Die Elf­ga­ben UG ver­pflich­tet sich, den Auf­trag mit größtmöglicher Sorg­falt auszuführen, ins­be­son­de­re uns überlassene Vor­la­gen, Unter­la­gen, Mus­ter etc. sorgfältig zu behan­deln. Wir ver­pflich­ten uns bei man­gel­haf­ter Leis­tung zur kos­ten­lo­sen Nach­bes­se­rung nach eige­ner Wahl. Bei Fehl­schla­gen der Nach­bes­se­rung (z. B. bei Unmöglichkeit) kann der Auf­trag­ge­ber, außer im Fall von Vor­satz oder gro­ber Fahrlässigkeit, kei­nen Scha­dens­er­satz­an­spruch gel­tend machen, son­dern ledig­lich Her­ab­set­zung des Kauf­prei­ses oder im Fall der Unmöglichkeit Rückgängigmachung des Kauf­ver­tra­ges ver­lan­gen. Wir wei­sen dar­auf hin, dass auf der Home­page ein­ge­setz­te Fremd-Programme (Kon­takt­for­mu­la­re, SEO-Opti­mie­rung etc.) unent­deck­te Sicher­heits­ri­si­ken beinhal­ten können. Die Elf­ga­ben UG haf­tet nicht für durch Mängel an Fremd­pro­gram­men her­vor­ge­ru­fe­ne Schäden.

§11 Haf­tungs­be­schrän­kun­gen

Aus­ge­schlos­sen sind alle wei­ter­ge­hen­den Ansprüche, gleich aus wel­chem Rechts­grund, ins­be­son­de­re auf Ersatz von Schäden, die nicht an der geleis­te­ten Leis­tung selbst ent­stan­den sind, außer im Fall von Vor­satz oder gro­ber Fahrlässigkeit. Im Übrigen haf­tet die Elf­ga­ben UG bei Ver­let­zung von Neben­pflich­ten oder uner­laub­ter Hand­lung nur im Fall von Vor­satz oder gro­ber Fahrlässigkeit.

§12 Eigen­wer­bung

Der Auf­trag­ge­ber erklärt sich damit ein­ver­stan­den, dass die Elf­ga­ben UG die für den Auf­trag­ge­ber erstell­ten Gra­fi­ken, Web­sei­ten etc. bei Bedarf als Refe­renz in ihren öffentlichen Gale­rien auf der Home­page aus­stel­len bzw. in sons­ti­gen Wer­be­mit­teln als Nach­weis ihrer Arbei­ten ver­wen­den darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch die Elf­ga­ben UG bear­bei­te­ten Web­sei­te nebst E-Mail-Adresse des Auf­trag­ge­bers wird gestat­tet. Der Auf­trag­ge­ber gestat­tet der Elf­ga­ben UG, an ange­brach­ter Stel­le einen Link auf die eige­ne Home­page anzubringen.

§13 Gerichts­stand­ort

Gerichts­stand­ort für alle Strei­tig­kei­ten aus die­sem Ver­trag ist aus­schließ­lich der Gerichts­stand des Auf­trag­neh­mers. Es gilt das Recht der Bun­des­re­pu­blik Deutschland.

§14 Schluss­be­stim­mun­gen

Soll­te eine die­ser Bestim­mun­gen unwirk­sam sein, so wird dadurch die Wirk­sam­keit der übrigen Bestim­mun­gen nicht berührt. Unwirk­sa­me Bestim­mun­gen wer­den nach Möglichkeit durch sol­che wirk­sa­men Bestim­mun­gen ersetzt, die den ange­streb­ten wirt­schaft­li­chen Zweck weit­ge­hend erreichen.

Stand: Okto­ber 2021